Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt
Verbindliches Konzept des Vereins zur Präventionsarbeit, abgestimmt mit dem Stadt- und Landessportbund.
Präambel
Dem KSV Duisburg-Wedau (nachfolgend KSV genannt) liegt das Wohlergehen aller im Verein am Herzen.
Insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen brauchen einen besonderen Schutz und sollen ohne Gewalt und Diskriminierung bei uns Sport treiben können.
Wir verstehen diese Präventionsarbeit und das Präventionskonzept als elementaren Teil unserer Vereinsarbeit und dies gilt für alle Mitglieder im Verein.
Unterstützt durch den Stadt- und Landessportbund haben wir uns im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit den Stärken unseres Vereines, wie auch mit möglichen Konstellationen, welche ein Risiko für die Kinder und Jugendlichen darstellen können, auseinandergesetzt. Daraus entstanden ist dann das nachfolgende Konzept, die Verhaltensregeln, der Ehrenkodex und die Satzungsänderung, welche im Rahmen der Jahreshauptversammlung beschlossen wurde.
Präventionsarbeit beim KSV
Zielstellung des Konzepts
Mit dem Präventionskonzept wollen wir Gewalt in jeglicher Form gegenüber Kindern und Jugendlichen in unserem Verein verhindern und bei Übergriffen anderer nicht wegsehen, sondern handeln.
Wir setzen uns dafür ein, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Gewalt zu schützen. Außerdem wollen wir in unserem Verein Grenzverletzungen, Missbrauch und jegliche Art von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorbeugen.
Wir wollen eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns praktizieren, die
- Betroffene zum Reden ermutigt
- potenzielle Täterinnen und Täter abgeschreckt
- ein Klima schafft, welches Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor Missbrauch und Gewalt schützt.
Dies soll erreicht werden, indem wir
- Strukturen schaffen, die die Persönlichkeitsentwicklung von Mädchen und Jungen stärken,
- konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung einsetzen,
- unsere Übungsleiter*innen regelmäßig auf Fortbildungen schulen,
- alle Vorstandsmitglieder, Trainer*innen und Betreuer*innen sich verpflichten, an den Ehrenkodex des LSB NRW und die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensregeln zu halten,
- durch vorbildhaftes Verhalten unsere Haltung an Kinder und Jugendliche weitergeben,
- für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz sorgen,
- die Meinung unserer Kinder und Jugendlichen achten und respektieren und uns Zeit für ihre Anliegen nehmen und ihnen Glauben schenken und sie mit Respekt behandeln,
- eine Kultur der Achtsamkeit fördern.
Satzungsänderung
Der Vorstand hat auf der Mitgliederversammlung vom 01.03.2024 die Mitglieder über die eingeleiteten Schritte und über das Präventions- und Schutzkonzept informiert und erwirkt, dass die Satzung des KSV Duisburg-Wedau e.V. ergänzt wird. Durch die Ergänzung der Satzung stellt der KSV seine Präventionsarbeit auf eine solide Basis und verankert das Thema Kinderschutz in seinen Richtlinien. Mit der Satzungsverankerung positioniert der KSV Duisburg-Wedau den Schutz von Kindern und Jugendlichen als elementares Thema seiner Organisation, sie signalisieren damit ihre Zuständigkeiten und legitimieren ihr Handeln. Die Formulierung lautet in der Satzung vom [01.03.2024] in Kapitel 1 Abs. 1.3.:
„Der Verein verurteilt jegliche Form körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.“
Ansprechpersonen
Der Vorstand ernennt Hilde Niggemann-Ropertz und eine weitere Person (geplant) als Ansprechpartner/-innen (Anlaufstelle) innerhalb unseres Vereins mit folgenden Aufgaben im Krisenfall:
- Ansprechpartnerin bei Beschwerden und Vorfällen für Trainer/-innen und Mitglieder
- Erste Prüfung des Vorfalls und unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführer des KSV.
Diese Ansprechpersonen werden zugeleitete Informationen stets vertraulich behandeln und bei Bedarf und nach Rücksprache mit dem Betroffenen oder der Betroffenen eine Fachberatungsstelle (z.B. Kinderschutzbund) oder das Jugendamt der Stadt Duisburg einschalten.
Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Mit Hilfe des erweiterten Führungszeugnisses kann ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich im Sportverband oder -verein übernehmen.
Im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes soll keine Person eingesetzt werden, „die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist“ (§ 72a Abs. 1 SGB VIII).
Die KSV Duisburg-Wedau setzt nur Trainer/-innen, Betreuer/-innen und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen ein,
- die noch nie eine Straftat im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder Gewalt begangen haben,
- die noch nie aufgrund von physischen, sexuellen oder emotionalen Übergriffen aus einem anderen Verein, einer Jugendorganisation oder Institution ausgeschlossen wurden,
- und bei denen auch kein Tätigkeitsausschluss gemäß § 72a SGB VIII nach anderen einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches vorliegt.
Verfahrensregeln zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis muss persönlich und für private Zwecke von der Trainerin/dem Trainer oder der Betreuerin/dem Betreuer bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden und wird dann an den Antragsteller/die Antragstellerin übersandt. Für die Beantragung ist eine Bestätigung des KSV erforderlich, dass die beantragende Person im kinder- und jugendnahen Bereich nach § 30a Abs. 2b BZRG tätig ist oder werden soll (s. Anhang I: Antrag auf Erstellung eines erweiterten Führungszeugnisses). Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen werden auf Grundlage der Gemeinnützigkeit des Vereins von der Zahlung der Gebühr freigestellt.
Einsichtsberechtigter Personenkreis
- Geschäftsführender Vorstand
Der einsichtsberechtigte Personenkreis muss sich schriftlich zum hierauf gerichteten Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte verpflichten und eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterschreiben und dem Datenschutzbeauftragten des KSV übergeben.
Vorlagepflichtiger Personenkreis
- Geschäftsführender Vorstand
- Fachwarte
- Trainer/-innen
- Betreuer/-innen
- Elternvertreter/innen, insbesondere bei Fahrten und Freizeiten mit Übernachtungen
Information
Der Verein informiert alle zur Vorlage verpflichteten Personen über die Notwendigkeit der Beantragung und Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses sowie über das Verfahren. Dies erfolgt unter Beifügung des ausgefüllten Antrags einschließlich der Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Zuständig für die Information der Trainer/-innen ist der geschäftsführende Vorstand. Für die Information der Betreuer/-innen ist der jeweilige Fachwart zuständig.
Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Vorgelegt werden muss das Original des erweiterten Führungszeugnisses beim ersten Vorsitzenden des Vereins. Es erfolgt lediglich eine Einsichtnahme, jedoch keine Ablage, z.B. in Form einer Kopie. Das Original verbleibt bei der Person, die zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet ist. Neue Funktionsträger müssen vor Antritt ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
Datenspeicherung
Im Rahmen der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses sind die Daten und Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen strikt zu beachten. Die Daten sind streng vertraulich. Die Speicherung der Inhalte ist nach § 72a Abs. 5 SGB VIII nicht zulässig. Vermerkt wird lediglich das Datum der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis.
Aktualisierung
Es erfolgt eine turnusmäßige Aktualisierung und Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses alle drei Jahre. Eine Liste der über die Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse wird erstellt und entsprechend fortgeschrieben.
Verweigerung der Vorlage
Bei Verweigerung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses lehnt der Verein zum Schutz seiner Kinder und Jugendlichen die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Person ab.
Ehrenkodex und Verhaltensregeln
Alle Vorstandsmitglieder, Trainer/-innen, Betreuer/-innen und sonstige ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen haben den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW zu unterzeichnen.
Unsere Trainer/-innen verpflichten sich zur Einhaltung dieses Konzepts durch ihre Unterschrift auf dem Ehrenkodex sowie auf den Verhaltensrichtlinien, die jedem Einzelnen vor Aufnahme der ehrenamtlichen Arbeit vorgelegt werden. (s. Anhang II: Ehrenkodex des Landessportbundes NRW sowie Anhang III: Verhaltensregeln zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen)
Regelmäßige Schulung der Übungsleiter
Alle Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen nehmen regelmäßig an Schulungen zu folgenden Punkten teil:
- Erscheinungsformen von Missbrauch
- Täterstrategien
- Eigene Grenzen ziehen
- Anzeichen für Missbrauch
- Vorgehen bei Verdachtsmomenten
Die Schulung sollte einen Mindestumfang von zwei Stunden aufweisen. Ansprechpartner/-innen für Schulungen vor Ort sind die Präventionsbeauftragten des SSB Duisburg.
Öffentlichkeitsarbeit und Information der Vereinsmitglieder
Wir verpflichten uns, die Präventionsarbeit in unseren Medien vorzustellen, z.B. auf der Homepage, Newsletter und auf Elternabenden.
Angebote für Kinder und Jugendliche / Partizipation am Präventionsprogramm
In Absprache mit der Fachkraft für Jugendarbeit des SSB Duisburg werden regelmäßig Angebote, wie Gewaltpräventionstraining, Kindertheater etc., für Kinder und Jugendliche zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt durchgeführt.
Die Athleten entsenden einen von ihnen gewählten Vertreter oder eine gewählte Vertreterin in den Arbeitskreis Prävention, um z.B. an der Entwicklung von Verhaltensleitlinien mitzuwirken.
Startgemeinschaft
Qualitätssicherung
Wir stellen sicher, dass wir Trainer/-innen und Betreuer/-innen regelmäßig zum Thema Prävention schulen und dafür sorgen, dass eine sachgerechte Unterrichtung durch anerkannte Fachkräfte unter Einbezug von aktuellen fachlichen Erkenntnissen erfolgt.
Der oder die Präventionsbeauftragte überprüft in regelmäßigen Abständen (1x jährlich und bei Bedarf) mit dem geschäftsführenden Vorstand das Präventionskonzept und die Verhaltensregeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf:
- Gab es Vorkommnisse (Grenzverletzungen, andere Formen sexualisierter Gewalt, Verstöße gegen die Verhaltensregeln), die eine Änderung des Präventionskonzeptes oder der Verhaltensregeln erfordern?
- Gibt es Änderungen innerhalb der Personalstruktur des KSV oder der explizit genannten Ansprechpartner, die eine Änderung des Präventionskonzeptes erfordern?
- Haben sich durch Änderungen in den Trainingsformen/Trainingsinfrastruktur/Trainingsgruppen neue Risiken für die Kinder und Jugendlichen ergeben, die bislang nicht berücksichtigt wurden?
- Sind die Verhaltensregeln und das Präventionskonzept praxistauglich und umsetzbar?
Regelmäßig berichtet der oder die Präventionsbeauftragte über die Fortschritte bei der Umsetzung des Präventionskonzeptes (z.B. erfragt die Vorlage und Fortschreibung der erweiterten Führungszeugnisse, macht Vorschläge zur Qualifizierung von Trainern und regt Maßnahmen für Eltern und Athleten an) in den Vorstandssitzungen. Er oder sie schlägt Änderungen am Präventionskonzept vor und lässt diese verabschieden und berichtet über Beschwerden und Interventionsmaßnahmen.
Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis
Der Vorstand strebt für den Verein die Mitgliedschaft im „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ an. Der Antrag soll im Anschluss an die Umsetzung der zuvor genannten Maßnahmen erfolgen.
Interventions- und Handlungsleitfaden zum Krisenmanagement
Dieser Interventionsleitfaden beschreibt die konkreten Maßnahmen, welche bei einer Vermutung von sexualisierter Gewalt ergriffen werden müssen. Dieser Interventionsleitfaden soll den dafür beauftragten Personen Handlungssicherheit geben.
Aufgaben des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin
Erstkontakt – Der/die Präventionsbeauftragte steht allen Beteiligten als erste Anlaufstelle zur Verfügung, z.B. zur Aufnahme von Beschwerden, Sorgen und Ängsten und Weiterleitung dieser an die richtigen Stellen.
Der/die Präventionsbeauftragte ist wie folgt erreichbar:
Eigene Konfliktlösung – Einfache Konflikte, z.B. eine Beschwerde über grenzverletzende Ausdrucksweisen eines Trainers oder einer Trainerin, kann der/die Präventionsbeauftragte zusammen mit dem Geschäftsführer/-in z.B. durch das Moderieren eines Gesprächs oder die Vermittlung einer Weiterbildung selbst lösen.
Externe Stellen einschalten – Bei einem ernsten Konflikt oder gar Vermutung strafbaren Handelns darf der/die Präventionsbeauftragte selbst unter keinen Umständen tätig werden. Die Aufgabe besteht einzig und allein darin, unverzüglich Kontakt zu einer externen Anlaufstelle wie einer Beratungsstelle (Kinderschutzbund) einzuschalten. Bei unmittelbarer Gefahr im Verzug ist nach Rücksprache mit der Beratungsstelle oder dem Jugendamt die Polizei einzuschalten. Alle weiteren Schritte erfolgen durch diese.
Die externen Stellen sind wie folgt erreichbar:
Fachberatungsstellen in Duisburg
Telefon: (0203) 735513
geschaeftsstelle@kinderschutzbund-duisburg.de
Telefon: (0203) 28656-0
Telefon: (0203) 990690
Telefon: (0203) 3019860
Telefon: (0203) 2804251
kkkpo.duisburg@polizei.nrw.de
Zuständige Behörden in Duisburg
Außenstellen des Jugendamtes der Jugend- und Familienhilfe:
- Walsum, Friedrich-Ebert-Straße – Telefon 0203/283-5615
- Hamborn I, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg – Telefon 0203/283-5283
- Hamborn II, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg – Telefon 0203/283-5325
- Meiderich I, Weißenburgstraße 15, 47137 Duisburg – Telefon 0203/283-7548
- Meiderich II, Weißenburgstraße 17-19, 47137 Duisburg – Telefon 0203/7583
- Homberg, Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg – Telefon 0203/283-8719
- Mitte I, Sonnenwall 73-74, 47051 Duisburg – Telefon 0203/283-2284
- Mitte II, Sonnenwall 73-74, 47051 Duisburg – Telefon 0203/283-4610
- Rheinhausen, Handelsstraße 10, 47226 Duisburg – Telefon 0203/283-8180
- Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg – Telefon 0203/2837368
Grundsätze des Verfahrens
Wird eine Vermutung gegen eine konkrete Person bekannt, gelten einige wenige, aber wichtige Grundsätze, die ab dem ersten Moment bei allen Veranlassungen zu beachten sind:
Sicherung und Dokumentation
Über alle Gespräche und jede Veranlassung, die der/die Präventionsbeauftragte trifft, sollte ein Vermerk mit mindestens den folgenden Inhalten erstellt werden:
- Datum, Uhrzeit
- Gesprächspartner
- Inhalte des Gesprächs
- ggf. weitere sich hieraus ergebende Schritte und Veranlassungen
Wenn möglich sollte die Vorlage des Dokumentationsbogens (Anhang IV: Dokumentationsbogen) verwendet werden. Dabei sind
- Informationen/Feststellungen ohne eigene Interpretation des Sachverhaltes zu dokumentieren,
- den Schilderungen der Betroffenen zuzuhören und ihnen Glauben zu schenken,
- die Zusage zu geben, dass alle Schritte, z.B. Information der Eltern (sofern sie in den Missbrauch nicht selbst verwickelt sind), nur in Absprache erfolgen. An keiner Stelle darf „über den Kopf“ der betroffenen Person gehandelt werden,
- keine Versprechungen zu machen, die nicht eingehalten werden können. Es erfolgt der Hinweis, dass man sich ggf. zunächst selbst Unterstützung holen müsse.
Der Vermerk wird archiviert und selbstverständlich jedem Zugriff Dritter entzogen. Gleiches gilt für sonstige Beweismittel, wie Schriftstücke und die Dokumentation von E-Mails.
Schritte nach dem Erstgespräch
Nach dem Erstgespräch sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Kontakt zur Ansprechpartnerin oder zum Ansprechpartner im Verein suchen und dort die „Erstunterstützung“ nutzen.
- Planen Sie gemeinsam mit den Ansprechpartnern das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen und Einschaltung einer Fachberatungsstelle.
- Der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin informiert den Vorstandsvorsitzenden/die Vorstandsvorsitzende.
In Fällen mit Verdacht auf eine Straftat oder eine rechtliche Beratung: Kontaktaufnahme mit einem Rechtsbeistand.
Externe Anlaufstelle & unabhängige Beratungsstelle des LSB NRW für Betroffene von sexuellen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung:
Erörterung der weiteren rechtlichen Schritte und Absprachen zur Information der betroffenen Eltern. Der Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin klärt mit der Fachberatungsstelle, ob die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, eingeschaltet werden müssen.
