Neue Regeln auf dem Vereinsgelände auf Grund der neuen CoronaSchVO.

Liebe Mitglieder,

ab heute tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft.
Diese schränkt auch den Sportbetrieb jeglicher Art deutlich ein!
Es gilt ab heute für den KSV die 2G Regelung:
das Betreten unserer Vereinsanlage, die Teilnahme am Sportbetrieb, der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist Personen ab 16. Lebensjahr nur noch möglich, wenn sie die 2G Regeln oder die behördlich formulierten Ausnahmen erfüllen!!
Schüler/innen unter 16 gelten weiterhin als getestet und haben Zutritt ohne Nachweis. Schüler/innen über 16 Jahre benötigen eine gültige negative Testbescheinigung der Schule.
Für Übungsleiter/innen gilt die 3G Regel,
für nur negativ getestete Übungsleiter/innen gilt eine permanente Maskenpflicht auf der gesamten Anlage.
Tragt euch bei Anwesenheit in die Listen am Infostand oder der Glastüre zur Sporthalle ein, sodass wir eine Dokumentation gewährleisten können.
Geeignete, dokumentierte Nachweise, den Status der anwesenden Mitglieder betreffend, sind mitzuführen. Sie werden vom Vorstand und den Übungsleiter/innen kontrolliert.
Das Ordnungsamt hat ebenfalls Kontrollen angekündigt.
Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 21.12.2021!
Wir bitten euch eindringlich: haltet euch an diese neuen Regeln.
Über Änderungen oder Auslegungen werden wir euch aktuellst informieren.
Wir wünschen euch trotzdem einen schönen Advent!

Euer geschäftsführender Vorstand